Mittwoch, 27. Februar 2013

Ulf Maaßen und seine Baugruppe "Himmel und Erde" roden widerrechtlich weitere Kleingärten

Wo immer Grünflächen in Pankow bedroht sind ist Ulf Maaßen zur Stelle, z.B. bei der Planung der Grünfläche auf dem "Nassen Dreieck" südlich der Brehme Straße bis zu den S-Bahn Gleisen, oder bei den bedrohten Gärten der KGA Bornholm I + II, Herr Maaßen ist vor Ort und mischt sich ein. Grünflächen bebauen ist sein Geschäft, da Grünflächen billiger zu haben sind als gewöhnliche Baulücken. Vor einigen Jahren die ehemalige Kleingartenanlage am Eschengraben und jetzt die 18 Gärten der KGA Famos nördlich der Brehmestraße. Wenn er endlich mal dürfte...
Weitere Bäume, Büsche, Hecken und Sträucher, wurden gerodet
Herr Maaßen schreckt dabei vor nichts zurück und ignoriert sogar den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Dezember 2012, der: "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören" ausdrücklich untersagt, und eine "Zwischenverfügung zum Zwecke des Stillstandes der Beseitigung der Vegetation" festsetzte. Herr Maaßen wollte mal wieder vollendete Tatsachen schaffen, da übermorgen, am 1. März, die Brutperiode beginnt, und dann bis Oktober wieder nicht gerodet werden darf. Da riskiert er doch lieber eine kleine Rüge, wenn er dann endlich bauen darf, sobald nichts schützenswertes mehr übrig ist, auf den Gartengrundstücken.
Zerstörte Hütte, verwüstete Gärten...
Der BUND Landesverband Berlin hat heute erneut die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgefordert Maßnahmen zu treffen um diesen Beschluss umzusetzen und die unerlaubte Beseitigung geschützter Nist- und Brutstätten angezeigt.
Hier standen zwei Apfelbäume mit Nistplätzen
Freitag 22.02. begann das von ihm beauftragte Abrissunternehmen mit der Zerstörung einer weiteren Gartenlaube und der Rodung, der durch mehrere Gutachten nachgewiesenen Nistplätze auf den restlichen 9 Parzellen des umstrittenen ehemaligen Grundstückes der KGA Famos. Heute früh, Mittwoch den 27.02. gegen 11 Uhr, konnten die widerrechtlichen Rodungsarbeiten erneut gestoppt werden.
...hämisch grinsend begutachten Baugruppenmitglieder ihr Werk
Kleingärtner_innen verständigten die Polizei, die sich vor Ort davon überzeugte, dass entgegen der Angaben des Abrissunternehmens und des Bauleiters der Baugemeinschaft "Himmel und Erde", keine neue Entscheidung des Gerichts vorliegt und der Beschluss vom 7. Dezember 2012 nach wie vor gültig ist. Daraufhin mussten die Rodungsarbeiten abgebrochen werden.

Der Baustopp gilt auch weiterhin Herr Maaßen!

2 Kommentare:

  1. Nur mal quergefragt: Gelten private Kleingärten als Naherholungsgebiet? Waren die denn öffentlich zugänglich oder eben auch nur kleiner privater Luxus?

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  2. Kleingartenanlagen sind keine Luxusgärten sondern sie gelten als öffentliches Naherholungsgebiet und Grünflächen, die die Öffentliche Hand nichts kostet, da sie von den Anwohner_innen, die dafür Pacht bezahlen, bewirtschaftet werden. Jede_r kann einen solchen Garten für wenig Geld pachten, einzige Hürde ist eine Warteliste, die aber meist kleiner ist als die Warteliste für einen Kitaplatz.

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